Reiseaufwendungen

Reiseaufwendungen
Nimmt ein Unternehmer zum Beispiel an einer Fachmesse in Deutschland teil, so sind die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten nur unter bestimmten Bedingungen als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Wann ist eine Dienstreise als Betriebsausgabe abzugsfähig?


 
die Reise muss (fast) ausschließlich betrieblich bedingt sein,

 
die Fortbildung muss zum Erwerb von Kenntnissen dienen, die eine einigermaßen konkrete Verwertung im Unternehmen zulassen,

 
das Reiseprogramm und die Durchführung müssen nahezu ausschließlich auf interessierte Teilnehmer im Tätigkeitsbereich des Steuerpflichtigen zugeschnitten sein und

 
Privatzeiten dürfen nicht mehr Zeit in Anspruch nehmen als die sonst verfügbare Freizeit während der beruflichen Tätigkeit, d.h. eine Fortbildung im Ausmaß von 8 Stunden pro Tag wird geboten sein.

Was kann als Betriebsausgaben abgezogen werden?


 
Abzugsfähig sind unter den oben genannten Voraussetzungen:

 
die Kosten für die An- und Abreise,

 
Seminarkosten,

 
Skripten,

 
Taggelder

 
sowie die tatsächlichen Nächtigungskosten.

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Die LBG Wirtschaftstreuhand Österreich geht noch auf die Trennung beruflicher und privater Reisen ein.

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