Eigenimport von Neufahrzeugen
Die Finanz hat in Reaktion auf ein aktuelles Verwaltungsgerichtshof- Erkenntnis ihre Rechtsauffassung betreffend Eigenimporten von Kraftfahrzeugen aus anderen EU-Mitgliedstaaten geändert. Hat man bisher ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus der EU oder einem Drittland nach Österreich eingeführt und erstmals im Inland zum Verkehr zugelassen, war der 20%ige NoVAErhöhungsbetrag außer Ansatz zu lassen.
Für Neufahrzeuge galt dies nicht. Sie wurden weiterhin mit dem Erhöhungsbetrag belastet. Der Zweck dieser Bestimmung war, bei Importen von Neu-KFZ die in der Bemessungsgrundlage der NoVA fehlende Umsatzsteuer zu kompensieren.
Nunmehr soll in sämtlichen Fällen des Eigenimports von KFZ (Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge) aus der EU in das Inland bei der Vorschreibung der NoVA der 20%ige NoVA-Erhöhungsbetrag außer Ansatz gelassen werden. Denn dieser Erhöhungsbetrag von 20% widerspricht dem Gemeinschaftsrecht.