Eigenimport von Neufahrzeugen

Eigenimport von Neufahrzeugen
Die Finanz hat in Reaktion auf ein aktuelles Verwaltungsgerichtshof- Erkenntnis ihre Rechtsauffassung betreffend Eigenimporten von Kraftfahrzeugen aus anderen EU-Mitgliedstaaten geändert. Hat man bisher ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus der EU oder einem Drittland nach Österreich eingeführt und erstmals im Inland zum Verkehr zugelassen, war der 20%ige NoVAErhöhungsbetrag außer Ansatz zu lassen.

Für Neufahrzeuge galt dies nicht. Sie wurden weiterhin mit dem Erhöhungsbetrag belastet. Der Zweck dieser Bestimmung war, bei Importen von Neu-KFZ die in der Bemessungsgrundlage der NoVA fehlende Umsatzsteuer zu kompensieren.

Nunmehr soll in sämtlichen Fällen des Eigenimports von KFZ (Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge) aus der EU in das Inland bei der Vorschreibung der NoVA der 20%ige NoVA-Erhöhungsbetrag außer Ansatz gelassen werden. Denn dieser Erhöhungsbetrag von 20% widerspricht dem Gemeinschaftsrecht.


pdf öffnen

Gesamten Artikel lesen

Lesen Sie im Artikel der LBG Wirtschaftstreuhand noch Informationen zum Eigenimport aus dem Drittland und zur Rückerstattung.

| |-> pdf öffnen



Bookmarken in:
Mister Wong
Delicious
Technorati
Digg
Facebook
Google
Yahoo
MySpace
Seite drucken Seite drucken
Fit for Business Impulstage

Die Impulstage 2010 widmen sich dem Thema Beschleunigen und Entschleunigen.

 
Business-Newsletter

Immer aktuell informiert - Steuertipps, Topthema, KMU-Special.